Gut zu wissen: PKW-Rahmenverträge, HKD-Bezugsschein, Dienstwagen und dienstliche Nutzung
PKW-Rahmenverträge Die HKD-Rahmenverträge mit vielen Autoherstellern ermöglichen für unsere Kunden Rabatte beim Autokauf. Die Rabatte beziehen sich auf den Netto-Listenpreis und gelten nur für Neuwagen. Sie können beim Markenhändler Ihrer Wahl kaufen.
Dazu kommen einige Abkommen mit ausgewählten Autohändlern: Hier gibt es oft höhere Rabatte als im allgemeinen Rahmenvertrag vorgesehen. Bedingung: Sie kaufen bei diesen ausgewählten Händlern.
HKD-Bezugsschein: Damit Ihnen Ihr Autohändler den Rabatt einräumen kann, legen Sie zum Autokauf einen Bezugsschein vor. Der HKD-Bezugsschein ist kostenlos.
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Zum Kauf berechtigt? Die Rahmenverträge gelten – je nach Marke – für unterschiedliche Berechtigte.
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Dienstwagen? Oder dienstlich genutzter Privatwagen?
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Geldwerter Vorteil: Bei privat-dienstlich genutzten PKW stellt sich die Frage, ob der Rabatt als geldwerter Vorteil gilt, der versteuert werden muss.
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Nach dem Kauf: Das Fahrzeug muss mindestens 6 (bei Opel 12) Monate auf die kaufende Einrichtung bzw. den Mitarbeiter zugelassen sein und in deren/dessen Besitz bleiben. Der Wagen darf nicht vor Ablauf dieser Haltefrist weiterverkauft werden.
Zur Abrechnung mit den Herstellern benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger KFZ-Brief), so bald der Wagen zugelassen ist. Wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wird, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger KFZ-Schein) - bitte mit entsprechendem Vermerk.
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