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Gut zu wissen:
PKW-Rahmenverträge, HKD-Bezugsschein, Dienstwagen und dienstliche Nutzung


PKW-Rahmenverträge
Die HKD-Rahmenverträge mit vielen Autoherstellern ermöglichen für unsere Kunden Rabatte beim Autokauf.
Die Rabatte beziehen sich auf den Netto-Listenpreis und gelten nur für Neuwagen. Sie können beim Markenhändler Ihrer Wahl kaufen.

Dazu kommen einige Abkommen mit ausgewählten Autohändlern: Hier gibt es oft höhere Rabatte als im allgemeinen Rahmenvertrag vorgesehen. Bedingung: Sie kaufen bei diesen ausgewählten Händlern.

HKD-Bezugsschein:
Damit Ihnen Ihr Autohändler den Rabatt einräumen kann, legen Sie zum Autokauf einen Bezugsschein vor. Der HKD-Bezugsschein ist kostenlos. Mehr Informationen ...


Zum Kauf berechtigt?
Die Rahmenverträge gelten – je nach Marke – für unterschiedliche Berechtigte. Mehr Informationen ...


Dienstwagen?
Oder dienstlich genutzter Privatwagen? Mehr Informationen ...


Geldwerter Vorteil:
Bei privat-dienstlich genutzten PKW stellt sich die Frage, ob der Rabatt als geldwerter Vorteil gilt, der versteuert werden muss. Mehr Informationen ...


Nach dem Kauf:
Das Fahrzeug muss mindestens 6 (bei Opel 12) Monate auf die kaufende Einrichtung bzw. den Mitarbeiter zugelassen sein und in deren/dessen Besitz bleiben. Der Wagen darf nicht vor Ablauf dieser Haltefrist weiterverkauft werden.

Zur Abrechnung mit den Herstellern benötigen wir von Ihnen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger KFZ-Brief), so bald der Wagen zugelassen ist.
Wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast wird, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger KFZ-Schein) - bitte mit entsprechendem Vermerk.




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