Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse

Am 14.11. 2022 hat der Bundesrat entschieden, im Dezember 2022 Erdgaskunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund einen Teil der Kosten. Selbstverständlich setzen wir die getroffenen Regelungen unverzüglich um. Sie müssen nicht tätig werden.

Ab Januar 2023 führt die Bundesregierung eine Preisbremse für Gas und Wärme sowie Strom ein. Die entsprechenden Gesetze wurden am 16.12.2022 durch den Bundesrat beschlossen. Wir begrüßen diese Entlastungsmaßnahmen und werden diese zeitnah umsetzen, sodass unsere Kundinnen und Kunden pünktlich und unkompliziert von den Maßnahmen profitieren.


Mehr dazu erfahren Sie hier: 

Strom- und Gaspreisbremse



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