
E-Automobile
Eine Auswahl von E- und Plug-in Hybrid Automobilen finden Sie unter Markenauswahl auf der Seite KIRCHENFahrzeugkauf.
Informationen zum Umweltbonus der BAFA
Mit dem staatlich verabschiedeten Umweltbonus können Einrichtungen und Mitarbeiter beim Kauf eines Elektrofahrzeuges oder eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges (Plug-in Hybrid) von dem Umweltbonus profitieren. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der Art des Fahrzeuges. Bei einem reinen Elektrofahrzeug beträgt die Förderung bis zu 2.000€ bei einem Plug-in Hybrid bis zu 1.500€. Die Förderung wird dann gewährt, wenn der Hersteller den gleichen Anteil als Zuschuss auf den Netto-Listenpreis anrechnet. Sie erhalten also eine Gesamtförderung von bis zu 4.000€ bei einem Elektrofahrzeug, bei einem Plug-in Hybrid sind es bis zu 3.000€. Nicht jedes Plug-in Hybrid Fahrzeug kann von dem Umweltbonus profitieren. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihren Händler vor Ort. Es muss sich bei der Beschaffung des Fahrzeuges um einen Neuwagen handeln. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bundesländer oder Städte weitere Fördermöglichkeiten zur E-Mobilität anbieten.
Genauere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Link zur Internetseite der BAFA

E-Mobilität zum Testen - unser Renault ZOE
Immer häufiger sieht man den leisen Flitzer auf deutschen Straßen fahren. Das mag daran liegen, dass er sich in Sachen Preis und Leistung gegenüber anderen führenden Marken deutlich etabliert hat. 0% Emissionen und 100% Fahrspaß garantiert der praktische Renault. Der HKD-ZOE überzeugt mit Komfort, Preis/Leistung und einer Reichweite von bis zu 300 Kilometer. Der Renault ZOE macht sauberes Autofahren auch für den kleineren Geldbeutel möglich.
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FAQ zur E-Mobilität
Man unterscheidet zwischen Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCHEV), Batterieelektrische Fahrzeuge mit Reichweitenverlängernug (REEV) Plug-in Hybridfahrzeuge (PHEV) und Hybridfahrzeuge (HEV). Die häufigsten Antriebsarten sind Batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in- und Hybrid Fahrzeuge.
BEV steht für "battery electric vehicles". Als Energiequelle steht ausschließlich eine Batterie zur Verfügung. Die Batterie muss regelmäßig aus dem Stromnetz geladen werden.
HEV steht für "hybrid electric vehicles". Hier sorgt sowohl ein Elektro- als auch ein Verbrennungsmotor für den Vortrieb. Die Batterie wird von dem Verbrennungsmotor sowie die Rückgewinnung beim Bremsen geladen. Der Elektromotor wirkt nur unterstützend. Es ist nicht möglich rein elektrisch zu fahren.
PHEV steht für "plug-in electric vehicles". Die Batterie für den Elektromotor ist im Gegensatz zum Hybridfahrzeug größer. Auf Grund dessen können Plug-in Hybride auch am Stromnetz getankt werden. Es ist möglich kurze Strecken (ca. 50km) rein elektrisch zu fahren.
Ausschlaggebend bei einem Elektrofahrzeug ist die Batterie. Grundsätzlich ist es möglich, diese auszutauschen und damit die Lebensdauer des Fahrzeuges zu verlängern.
Die Lebensdauer einer Batterie hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab zum Beispiel: Technische Komponenten, Nutzungsbedingungen oder die Fahrweise. Für den Nutzer kann man festhalten:
- zu schnelles Laden und Entladen vermeiden
- Tiefentladung vermeiden
- Temperaturen über 30°C schaden der Batterie
Bei einem reinen Kilometervergleich hat das Elektrofahrzeug eine deutlich bessere Bilanz als der Verbrenner. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug mit Ökostrom geladen wurde. Betrachtet man aber nun die Wertschöpfungskette vom Stromer und Verbrenner ist bis ca. 50.000km der Verbrenner aus Klima-Sicht besser.
Sicherlich ist das Fahrgefühl bei der ersten Fahrt etwas anders. Es erinnert aber stark an das Fahren mit Automatikgetriebe.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet beim Kauf eines entsprechenden Fahrzeuges den Umweltbonus an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA.
Differenziert wird zwischen Ladesäulen und Ladeboxen. Ladesäulen stehen im öffentlichen Raum und sind daher in der Regel für alle zugänglich. Ladeboxen, Wandladestationen oder auch Wall Boxes, werden normalerweise auf privaten Parkplätzen oder Betriebsgeländen installiert.
Die häufigsten Anschlussmöglichkeiten sind der Typ-2-Anschluss sowie der normale Stromanschluss (Schuko). Den Typ-2-Anschluss findet man normalerweise bei Ladesäulen.
Nein. Typ-2-Kabel werden sowohl am Stecker als auch an der Kupplung während des Ladens verriegelt und sind nicht entfernbar.
Ja. Sobald die Batterien voll sind, wird der Stromfluss automatisch unterbrochen.
Dies ist abhängig von der Größe der Batterie, der Restenergie in der Batterie und der Stromzufuhr. Ein Hausanschluss mit 3,7kW läd langsamer, als eine Ladesäule mit 22kW. Ein Elektroauto kann man bequem über Nacht mit dem Hausanschluss laden. An einer entsprechenden Ladesäule sind es etwa 3-4 Stunden.
Mit in Kraft treten der Ladesäulenverordnung II kann an jeder öffentlichen Säule Strom getankt werden.
Dies ist stark anbieterabhängig. Es gibt bargeldloses Bezahlen via Smartphone-App, Bargeldzahlung, Zahlung via Ladekarte, per Kreditkarte usw.. Grundsätzlich soll mit der neuen Verordnung der Bezahlvorgang für jedermann nutzbar gemacht werden. Verträge mit einzelnen Anbietern sind nicht mehr nötig.
Das Internet bietet viele Onlineplattformen welche anzeigen wo die nächstgelegene Stromtankstelle steht. Ebenfalls gibt es für den mobilen Gebrauch zahlreiche Apps.
Bei Fragen zu Produkten oder Dienstleitugen – Kontaktieren Sie uns
Das HKD-Team berät Sie gerne
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