29. Naturschutztag Schleswig-Holstein: Wiederherstellungsverordnung zum Erhalt der Schöpfung

29. Naturschutztag Schleswig-Holstein: Wiederherstellungsverordnung zum Erhalt der Schöpfung

Der 29. Naturschutztag Schleswig-Holstein, der am 6. November 2025 stattfand, widmete sich intensiv der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung und deren Beitrag zum Erhalt der Schöpfung.

Die Verordnung zielt darauf ab, versiegelte und belastete Flächen zu renaturieren und die biologische Vielfalt zu fördern – ein Anliegen, das von rund 85% der Bevölkerung unterstützt wird. Zu den Herausforderungen zählen insbesondere versiegelte, aber nahrhafte Flächen wie Supermarktparkplätze und Neubaugebiete, die den Ausbau von Naturschutzgebieten erschweren.

Fachvorträge von Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holsteins, Georg Kanz vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz in Wien, sowie Claudia Bönnighausen, Abteilungsleiterin Naturschutz, Meeresschutz und Biodiversität beim MEKUN Kiel, unterstrichen die Bedeutung von politischem Engagement, fachlichem Wissen und gesellschaftlichem Handeln. Organisationen wie BUND, NABU, Bioland, Ökoring und Bauern Schleswig-Holstein waren mit Informationsständen vertreten und förderten den Austausch.

Insgesamt zeigte der Naturschutztag, wie kommunale, kirchliche und naturschutzfachliche Akteure kooperieren, um die Ziele der EU-Verordnung zu erreichen und die Biodiversität nachhaltig zu sichern – ein Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung, der breite gesellschaftliche Unterstützung erfährt.

Vor diesem Hintergrund sind die kirchlichen Aktivitäten besonders bedeutsam. Kirchengemeinden pflegen Friedhöfe, Kirchen- und Kita-Gelände und schaffen neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Die Nordkirche zum Beispiel arbeitet mit Landwirt:innen zusammen, um die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern, Blühstreifen anzulegen und den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Zudem entwickeln sie nachhaltige Landnutzungskonzepte, fördern den Schutz seltener Arten und realisieren umweltfreundliche Projekte wie Solarenergie.

Diese Aktivitäten ergänzen die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung auf landesweiter Ebene, bei der Maßnahmen wie Flächenstilllegung, Renaturierung von Mooren und die Anlage von Biotopen durchgeführt werden. Hindernisse sind neben baulichen Versiegelungen auch ungenutzte Flächen, die eine Vernetzung der Naturschutzgebiete erschweren.

Diese Verbindung aus politischem Willen, praktischen Umsetzungsmaßnahmen und gesellschaftlichem Engagement bildet die Grundlage einer erfolgreichen Renaturierung in Schleswig-Holstein.



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