OpenStorage AG
Besser einfach. Speichermedien, Druckerzubehör und EDV-Materialien.
Seit über 27 Jahren beliefern wir unsere Kunden mit optischen und magnetischen Datenträgern und Druckerverbrauchsmaterial namhafter Hersteller wie Brother, Canon, HP, Lexmark, HPE, IBM, Oracle, Quantum, Spectra Logic, Verbatim u. v. m. Dabei arbeiten wir unkompliziert und reagieren flexibel auf Ihre Wünsche.
Wir unterstützen unsere Kunden professionell und lösungsorientiert durch:
Eine kompetente Beratung.
Unsere Flexibilität.
Qualitätsprodukte.
Unsere Dienstleistungen.
Unsere Schnelligkeit.
Kirchenshop-Anmerkungen zum Anbieter
Keine Bewertungen gefunden.
Der Käufer hat Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung
festgestellt hat oder feststellen hätte müssen,
binnen angemessener Frist anzuzeigen.
Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche
auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des
Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit
der Sache nicht mehr geltend machen.
Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls
in angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls
kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels
die im zweiten Absatz bezeichneten Ansprüche nicht
mehr geltend machen.
Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige
Absendung der Anzeige; dies gilt auch dann,
wenn die Anzeige OpenStorage nicht zugeht.
OpenStorage kann sich auf diese Vorschrift nicht berufen,
wenn der Käufer beweist, dass OpenStorage den
Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder
verschwiegen hat